KI-Gesetz beschlossen: Was das KI-MIG jetzt für Betriebsräte und HR bedeutet
Brandaktuell, 26. Februar 2026: Der Digitalausschuss des Bundestages hat gestern beschlossen, am 23. März 2026 eine Sachverständigenanhörung zum neuen KI-Gesetz abzuhalten. Der parlamentarische Prozess läuft – und die Uhr tickt für Unternehmen.
Was ist das KI-MIG?
Am 11. Februar 2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf des KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetzes (KI-MIG) beschlossen. Es ist das deutsche Durchführungsgesetz zur europäischen KI-Verordnung (EU AI Act) und überführt deren Vorgaben in nationales Recht.
Kernziele des KI-MIG:
- Innovationsfreundlicher Rechtsrahmen – „schlanke KI-Aufsicht" ohne zusätzliche Bürokratie
- Bundesnetzagentur als zentrale Aufsichtsbehörde – sie wird zur nationalen Anlaufstelle für KI-Fragen
- KI-Reallabore – die Bundesnetzagentur richtet mindestens ein Testlabor für innovative KI-Systeme ein
- Grundrechtsschutz – Transparenz- und Informationspflichten für Hochrisiko-KI
Der Gesetzentwurf durchläuft nun Bundestag und Bundesrat. Ein schneller Abschluss ist gewollt, da EU-Fristen einzuhalten sind.
Was gilt ab wann? Der Zeitplan
Der EU AI Act und seine deutschen Folgegesetze greifen stufenweise:
- Bereits seit 2025/2026 anwendbar: Verbot bestimmter KI-Praktiken (z.B. Emotionserkennung am Arbeitsplatz, Social Scoring)
- Ab 2. August 2026: Vollständige Anwendbarkeit der KI-Verordnung – Hochrisiko-KI-Pflichten gelten für alle Unternehmen
- Ab 2. August 2027: Zusätzliche Pflichten für bestimmte bereits bestehende Hochrisiko-KI-Systeme
Was bedeutet das konkret für das Arbeitsrecht?
KI-Systeme im HR-Bereich – etwa zur Bewerberauswahl, Entscheidungsfindung, Leistungsbewertung oder Mitarbeiterüberwachung – gelten in der Regel als Hochrisiko-KI. Arbeitgeber, die solche Systeme nutzen, müssen sicherstellen, dass sie den strengen arbeits- und datenschutzrechtlichen Vorgaben (AGG, DSGVO) entsprechen.
Der Betriebsrat redet mit: Bei der Einführung und Nutzung von KI-Systemen im Unternehmen ist der Betriebsrat frühzeitig einzubeziehen, da der Einsatz von KI in der Regel mitbestimmungspflichtig nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ist. Zudem plant die Bundesregierung ein eigenes Arbeitnehmerdatenschutzgesetz, um den Einsatz von KI durch Arbeitgeber zur Überwachung und Kontrolle von Mitarbeitenden weiter einzuschränken.
Handlungsempfehlung für HR und Betriebsräte
Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, die KI-Kompetenz (AI Literacy) ihrer Belegschaft zu fördern. Warten Sie nicht bis August 2026! Prüfen Sie jetzt Ihre HR-Software-Tools und beziehen Sie die Mitbestimmungsgremien frühzeitig ein. Wir von Dialogwerk Niedersachsen unterstützen Sie bei der Entwicklung von rechtssicheren, lösungsorientierten Betriebsvereinbarungen zum Thema KI.
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Lassen Sie uns darüber sprechen, wie wir diesen Impuls in Ihrem Unternehmen umsetzen können.