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SGB IX & Inklusion

BEM-Update 2026: Freiwilligkeit vs. Mitbestimmung im Krankheitsfall

Ein aktuelles Urteil des Arbeitsgerichts Köln (11.02.2026 – 17 Ca 4740/25) rückt das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) wieder in den Fokus. Klarer denn je: Das BEM ist kein Instrument der Kontrolle, sondern der Unterstützung.

Die Freiwilligkeit steht an erster Stelle

Oft herrscht Unsicherheit: Muss der Mitarbeiter teilnehmen? Das Urteil bestätigt: Nein. Die Teilnahme am BEM ist und bleibt freiwillig. Eine Verweigerung darf keine unmittelbaren arbeitsrechtlichen Konsequenzen haben, erschwert jedoch dem Arbeitgeber die Verteidigung bei einer krankheitsbedingten Kündigung.

Rolle von BR und SBV

Das Gericht betonte die wichtige Rolle der Arbeitnehmervertretung. Auf Wunsch des Betroffenen müssen Betriebsrat oder Schwerbehindertenvertretung einbezogen werden. Dies sichert die Qualität des Prozesses und schafft Vertrauen auf Augenhöhe.

Handlungsempfehlung

Gehen Sie BEM-Gespräche nicht prozessual, sondern dialogorientiert an. Wir unterstützen Sie dabei, BEM-Verfahren so zu gestalten, dass sie rechtssicher sind und gleichzeitig eine echte Rückkehrperspektive bieten.

Interessantes Thema?

Lassen Sie uns darüber sprechen, wie wir diesen Impuls in Ihrem Unternehmen umsetzen können.