Zurück zur Übersicht
BetrVG

Betriebsratswahlen 2026: Vorsicht bei der Wählerliste

Die Vorbereitungen für die Betriebsratswahlen laufen auf Hochtouren. Das ArbG Köln (28.01.2026 – 9 BVGa 2/26) mahnt zur Präzision bei der Erstellung der Wählerliste.

Kein Ausschluss im Zweifel

Im Streitfall um die Wählerliste gilt: Lieber die Teilnahme ermöglichen und die Wahl später anfechten lassen, als Arbeitnehmer fälschlicherweise auszuschließen. Ein Ausschluss würde Beschäftigte für vier Jahre ohne Vertretung lassen – ein Risiko, das Gerichte im einstweiligen Rechtsschutz kaum mittragen.

Präzision im Wahlvorstand

Wahlvorstände müssen extrem sorgfältig prüfen, wer als Arbeitnehmer im Sinne des BetrVG gilt. Besonders bei Matrixstrukturen and Leiharbeit entstehen hier oft Stolperfallen.

Bereiten Sie Ihre Wahl rechtssicher vor. Unser Seminarleiter-Team unterstützt Wahlvorstände mit praxisnahen Tipps und rechtlicher Begleitung.

Interessantes Thema?

Lassen Sie uns darüber sprechen, wie wir diesen Impuls in Ihrem Unternehmen umsetzen können.