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Arbeitsrecht & KI

KI überwacht eure Mitarbeiter – hat euer Betriebsrat zugestimmt?

Seit dem 2. Februar 2025 gilt der EU AI Act in Teilen bereits verbindlich. Ab dem 2. August 2026 – also in knapp fünf Monaten – tritt er vollständig in Kraft. Auch und besonders für HR-Systeme.

Was das bedeutet? Mehr, als die meisten Unternehmen bislang wahrhaben wollen.

Was der EU AI Act im Betrieb konkret regelt

KI-Systeme, die im HR-Bereich eingesetzt werden, gelten laut EU AI Act als Hochrisiko-KI. Das betrifft:

  • KI-gestützte Bewerberauswahl
  • Automatisierte Leistungsbewertung
  • Aufgabenverteilung per Algorithmus
  • Überwachung von Verhalten und Produktivität

Wer solche Systeme einsetzt – oder plant einzusetzen – hat ab August 2026 strikte Dokumentations-, Transparenz- und Informationspflichten. Und hier kommt der Betriebsrat ins Spiel.

Was viele Arbeitgeber noch nicht wissen

Der EU AI Act schreibt ausdrücklich vor, dass Arbeitnehmervertreter frühzeitig und umfassend informiert und konsultiert werden müssen, bevor ein Hochrisiko-KI-System in Betrieb genommen wird.

Parallel dazu greift im deutschen Recht:

  • § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG – Mitbestimmung bei technischen Überwachungseinrichtungen
  • § 90 BetrVG – Informations- und Beratungsrecht bei der Planung neuer technischer Systeme
  • § 95 Abs. 2a BetrVG – Mitbestimmung bei KI-basierten Personalentscheidungen

Was jetzt zu tun ist

Gehen Sie das Thema proaktiv an. Wir unterstützen Betriebsräte und Personalverantwortliche dabei, rechtssichere Betriebsvereinbarungen für den KI-Einsatz zu gestalten, die Innovation ermöglichen und Arbeitnehmer schützen.

Interessantes Thema?

Lassen Sie uns darüber sprechen, wie wir diesen Impuls in Ihrem Unternehmen umsetzen können.