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SGB IX § 167 Abs. 2 • Bundesarbeitsgericht (BAG) · 7 ABR 15/23
Einladung der SBV zum BEM-Gespräch
⚖️ Der Fall / Die Entscheidung
Die Schwerbehindertenvertretung ist zwingend zum Erstgespräch im Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) einzuladen, sofern der betroffene Mitarbeiter dem nicht ausdrücklich widersprochen hat.
❗ Was bedeutet das für die Praxis?
Ein BEM-Verfahren ohne korrekte Einbindung der SBV ist formal fehlerhaft. Dies kann im Falle einer krankheitsbedingten Kündigung zur Unwirksamkeit der Kündigung führen.
💡 Experten-Empfehlung
Standardisieren Sie Ihre Einladungsprozesse zum BEM. Die SBV sollte grundsätzlich im Verteiler stehen, es sei denn, es liegt ein dokumentierter Widerspruch des Mitarbeiters vor.
Sie möchten wissen, wie dieses Urteil konkret auf Ihre Betriebsvereinbarungen oder Ihre aktuelle Situation anzuwenden ist?