Mithören in Echtzeit: Headsets als Überwachungseinrichtung
⚖️ Der Fall / Die Entscheidung
Systeme, die das Mithören der Kommunikation in Echtzeit ermöglichen, unterliegen der Mitbestimmung – auch wenn keine Speicherung oder Aufzeichnung der Gespräche erfolgt.
❗ Was bedeutet das für die Praxis?
Die bloße technische „Eignung“ zur Überwachung reicht aus. Arbeitgeber müssen den Betriebsrat einbinden, bevor sie moderne Kommunikationsmittel einführen, die Leistungs- oder Verhaltenskontrollen ermöglichen.
💡 Experten-Empfehlung
Prüfen Sie Ihre Kommunikationslösungen (Teams, Headset-Software etc.) auf Überwachungsfunktionen. Eine BV zur IT-Nutzung sollte diese Funktionen explizit regeln oder ausschließen.
Sie möchten wissen, wie dieses Urteil konkret auf Ihre Betriebsvereinbarungen oder Ihre aktuelle Situation anzuwenden ist?