Präsenzschulung schlägt Online-Seminar: Das Wahlrecht des Betriebsrats
⚖️ Der Fall / Die Entscheidung
Der Betriebsrat hat Anspruch auf die Teilnahme an Präsenzschulungen, selbst wenn eine kostengünstigere Online-Alternative verfügbar wäre. Die Kostenersparnis allein ist kein Ablehnungsgrund.
❗ Was bedeutet das für die Praxis?
Der Arbeitgeber darf den Besuch von Präsenzseminaren nicht pauschal mit Verweis auf Webinare untersagen. Die Bildungsplanung liegt primär in der Einschätzungsprärogative des Betriebsrats.
💡 Experten-Empfehlung
Betriebsräte sollten die Notwendigkeit der Präsenz (Austausch, Lernumgebung) im Beschluss gut begründen. Arbeitgeber sollten Schulungskosten als Investition in eine professionelle Zusammenarbeit sehen.
Sie möchten wissen, wie dieses Urteil konkret auf Ihre Betriebsvereinbarungen oder Ihre aktuelle Situation anzuwenden ist?