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BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 6 Bundesarbeitsgericht (BAG) · 1 ABR 22/21

Initiativrecht des Betriebsrats bei der Zeiterfassung

⚖️ Der Fall / Die Entscheidung

Das BAG hat klargestellt, dass der Betriebsrat kein Initiativrecht zur Einführung einer elektronischen Zeiterfassung hat, da der Arbeitgeber bereits gesetzlich zur Zeiterfassung verpflichtet ist.

Was bedeutet das für die Praxis?

Unternehmen müssen Systeme zur Arbeitszeiterfassung einführen, aber der Betriebsrat kann nicht erzwingen, dass dies auf eine ganz bestimmte (elektronische) Weise geschieht, wenn der Arbeitgeber dies nicht will.

💡 Experten-Empfehlung

Prüfen Sie bestehende Betriebsvereinbarungen zur Arbeitszeit. Nutzen Sie die gesetzliche Pflicht zur Einführung als Anlass, um ein für beide Seiten praktikables System im Konsens zu finden.

Sie möchten wissen, wie dieses Urteil konkret auf Ihre Betriebsvereinbarungen oder Ihre aktuelle Situation anzuwenden ist?