Mobile Arbeit: Endstation GBR? Zuständigkeit bei Konzernrichtlinien
⚖️ Der Fall / Die Entscheidung
Die Einführung von Mobile Arbeit kann nicht pauschal dem Gesamtbetriebsrat (GBR) zugewiesen werden. Wenn eine individuelle Regelung in den Betrieben vor Ort möglich ist, bleibt der örtliche Betriebsrat zuständig.
❗ Was bedeutet das für die Praxis?
Arbeitsgeber können Verhandlungen nicht einfach auf die Konzernebene „hochziehen“, um lokale Besonderheiten zu umgehen. Dies stärkt die Rechte der örtlichen Gremien massiv.
💡 Experten-Empfehlung
Prüfen Sie bei konzernweiten IT- oder Arbeitszeit-Projekten genau, ob eine zwingende überörtliche Notwendigkeit besteht. Wir unterstützen Sie bei der Abgrenzung der Zuständigkeiten.
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