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SGB IX § 168 LAG Niedersachsen · 5 Sa 890/25

Kündigungsschutz: Kenntnis der Schwerbehinderung

⚖️ Der Fall / Die Entscheidung

Der besondere Kündigungsschutz greift auch dann, wenn der Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung keine positive Kenntnis von der Schwerbehinderung hatte, der Antrag aber bereits 3 Wochen vor Ausspruch gestellt war.

Was bedeutet das für die Praxis?

Unternehmen agieren bei Kündigungen oft im Blindflug. Eine fehlende Abfrage des Schwerbehindertenstatus im Vorfeld kann zur Unwirksamkeit der Kündigung führen.

💡 Experten-Empfehlung

Etablieren Sie einen Standard-Check vor jeder Kündigungsabsicht. Gerne unterstützen wir Sie bei der rechtssicheren Kommunikation mit dem Integrationsamt.

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