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BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 6 • Landesarbeitsgericht (LAG) · 4 Sa 112/24

Mitbestimmung bei verdeckter Videoüberwachung

⚖️ Der Fall / Die Entscheidung

Auch bei dringendem Verdacht auf Straftaten ist die Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Installation von Überwachungstechnik zu wahren. Beweisverwertungsverbote drohen.

❗ Was bedeutet das für die Praxis?

Beweise aus illegal installierter Technik können vor Gericht oft nicht verwertet werden. Der Image- und Vertrauensschaden im Unternehmen ist zudem meist höher als der Sachschaden.

💡 Experten-Empfehlung

Investieren Sie in klare Rahmenbetriebsvereinbarungen zur IT-Nutzung und Überwachung. Das schafft Rechtssicherheit für beide Seiten.

Sie möchten wissen, wie dieses Urteil konkret auf Ihre Betriebsvereinbarungen oder Ihre aktuelle Situation anzuwenden ist?