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BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 6 Landesarbeitsgericht (LAG) · 4 Sa 112/24

Mitbestimmung bei verdeckter Videoüberwachung

⚖️ Der Fall / Die Entscheidung

Auch bei dringendem Verdacht auf Straftaten ist die Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Installation von Überwachungstechnik zu wahren. Beweisverwertungsverbote drohen.

Was bedeutet das für die Praxis?

Beweise aus illegal installierter Technik können vor Gericht oft nicht verwertet werden. Der Image- und Vertrauensschaden im Unternehmen ist zudem meist höher als der Sachschaden.

💡 Experten-Empfehlung

Investieren Sie in klare Rahmenbetriebsvereinbarungen zur IT-Nutzung und Überwachung. Das schafft Rechtssicherheit für beide Seiten.

Sie möchten wissen, wie dieses Urteil konkret auf Ihre Betriebsvereinbarungen oder Ihre aktuelle Situation anzuwenden ist?