ChatGPT & Co: Mitbestimmung bei privater Account-Nutzung?
⚖️ Der Fall / Die Entscheidung
Nutzen Mitarbeiter generative KI-Systeme über private Accounts für dienstliche Zwecke, ohne dass der Arbeitgeber Zugriff auf die Daten hat, löst dies (derzeit) kein Mitbestimmungsrecht aus.
❗ Was bedeutet das für die Praxis?
Unternehmen können die Nutzung von KI nicht einfach „laufen lassen“. Sobald der Arbeitgeber Accounts vorgibt oder Richtlinien zur Nutzung erlässt, ist der Betriebsrat wieder im Boot.
💡 Experten-Empfehlung
Führen Sie frühzeitig eine KI-Rahmenbetriebsvereinbarung ein. Das schafft Akzeptanz bei den Mitarbeitern und vermeidet rechtliche Grauzonen, sobald IT-Ressourcen des Unternehmens genutzt werden.
Sie möchten wissen, wie dieses Urteil konkret auf Ihre Betriebsvereinbarungen oder Ihre aktuelle Situation anzuwenden ist?